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   OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22 (S)   

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OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22 (S) (https://dejure.org/2022,34906)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2022 - 2 AR 30/22 (S) (https://dejure.org/2022,34906)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2022 - 2 AR 30/22 (S) (https://dejure.org/2022,34906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Türkei zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes Keine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts im Auslieferungsverkehr nach dem EuAlÜbk

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22
    Diese Frage ist im Auslieferungsverfahren unter Berücksichtigung von Art. 16a Abs. 1 GG unabhängig von der Entscheidung im Asylverfahren zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. April 2015 - 2 BvR 221/15, zit. nach Juris), wobei abschließende Entscheidungen über den Asylantrag nicht abgewartet werden müssen und darüber hinaus auch nicht verbindlich sind (§ 6 Satz 2 AsylG).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22
    Eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts nach § 10 Abs. 2 IRG ist im Auslieferungsverkehr nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen grundsätzlich ausgeschlossen und nur dann geboten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht, oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne von Art. 25 GG verstoßen werde, und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (BGH, Beschl. v. 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, NJW 1984, 2046; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25. Mai 2020 - Ausl 301 AR 37/20, BeckRS 2020, 11016).
  • OLG Bremen, 03.01.2022 - 1 AuslA 28/20

    Zulässige Auslieferung in die Türkei bei Einhaltung der Standards nach EMRK ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22
    Eine derartige Zusicherung der türkischen Behörden ist als belastbar anzusehen (vgl. hierzu OLG Bremen, Beschl. v. 3. Januar 2022 - 1 Ausl A 28/20, zit. nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - Ausl 301 AR 37/20

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Bekanntgabe einer Einlassung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22
    Eine Prüfung des hinreichenden Tatverdachts nach § 10 Abs. 2 IRG ist im Auslieferungsverkehr nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen grundsätzlich ausgeschlossen und nur dann geboten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht, oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne von Art. 25 GG verstoßen werde, und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (BGH, Beschl. v. 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, NJW 1984, 2046; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25. Mai 2020 - Ausl 301 AR 37/20, BeckRS 2020, 11016).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2023 - Ausl 301 AR 105/21

    Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in der Türkei

    Dabei hat der Senat in die Bewertung einbezogen, dass die türkischen Haftbedingungen weiterhin im Fokus europäischer Institutionen (insbesondere CPT, vgl. etwa CPT ad hoc visit to Türkiye from 20 to 29 September 2022 und periodic visit from 11 to 25 January 2021, https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-visits-turk-3 und NGO"s) und der auslieferungsrechtlichen Rechtsprechung stehen (vgl. die Grundsatzentscheidung der BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 AR 30/22 (S) -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03.01.2022 - 1 Ausl A 28/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2021 - III-2 Ausl 174/20 -, juris; zum Vorliegen eines Auslieferungshindernis bei drohender politischer Verfolgung vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2022 - (4) 151 AuslA 61/21 (50/21) -, juris), wobei die Überprüfung der Erhaltung von Zusicherungen im Einzelfall möglich ist und durchgeführt wird (u.a. durch Monitoring-Besuche von ausgelieferten Verfolgten, vgl. Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 12.07.2022) und bekannt werdende nicht eingehaltene Zusicherungen Folgen über den gegebenen Einzelfall hinaus haben bzw., bei gebotener Aufnahme in eine aktualisierte Stellungnahme des Auswärtigen Amtes mit großer Wirkung hätten.
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